Die Elektronische
Gesundheitskarte:
Nach Pleiten und Pannen 2009 nur Ersatz für die KVK
von Johannes Vesper
In Ulm 2007 und
Münster 2008 hat sich die deutsche Ärzteschaft gegen die eGK in der bis dahin
vorliegenden Form ausgesprochen. Zur Erinnerung: Nach § 291a SGBV des am
01.01.2004 in Kraft getretenen Gesundheitsmodernisierungsgesetzes sollte am
01.01.2006 die eGK die Krankenversicherungskarte (KVK) ersetzen und „Wirtschaftlichkeit, Qualität und
Transparenz“ steigern. Dabei ist die
lebenslange, vollständige Speicherung relevanter Patientendaten das eigentliche
politische Ziel des Gesundheitsmodernisierungsgesetzes bzw. der eGK. Jetzt
Anfang 2009 sollen 22000 Vertragsärzte und Psychotherapeuten in Nordrhein die Lesegeräte kaufen.
Krankenkassen und KVNO haben sich darauf geeinigt, dass 20.000.000 € zur
Verfügung gestellt werden, um die Auslagen für die Lesegeräte und deren
Installation nach Kauf zur erstatten. Nach Pleiten und Pannen in der
Entwicklung der eGK soll der Basis-Rollout am 1.08.09 in Nordrhein beginnen,
obwohl es sich nur um einen Ersatz der aktuellen Krankenversichertenkarte (KVK)
handelt. Ob es wohl bei dem Termin einen Zusammenhang zum Bundestagswahlkampf
gibt und das Gesundheitsministerium Gesicht wahrend Effizienz und Erfolg
präsentieren will? Die
Pflichtanwendungen der eGK (Online Prüfung auf Kassenmitgliedschaft und
elektronisches Rezept) funktionieren jedenfalls noch nicht und freiwillige
Anwendungen wie Notfalldatensatz, elektronischer Arztbrief,
Arzneimittelsicherheit, Patientenverfügung, elektronische Patientenakte liegen nach
Auskunft der KNVO in weiter Ferne, wenn man den Äußerungen Glauben schenken
will. Auch die Krankenkassen haben große
Schwierigkeiten. Sie bekommen von ihren Versicherten die für die eGK
notwendigen Fotos nicht. Das Online-Rollout soll 2010 erfolgen, obwohl
essentielle Regelungen dazu noch nicht getroffen wurden. Eine telematische
Infrastruktur dafür fehlt. Kosten und
ihre Träger sind unklar.
Im Klartext: Jetzt werden Lesegeräte angeschafft für eine
eGK, die sich von der KVK in ihren Funktionen durch nichts unterscheidet. Damit
der Rollout schnell erfolgt, endet die Erstattung für die Ärzte am 31.07.09. Warum man mit dem Rollout der Lesegeräte und
der eGK nicht wartet bis wenigstens das
Online-Rollout getestet wurde und funktioniert, ist nicht nachvollziehbar. Ein
Nutzen wird mit der vorschnellen Einführung der KVK/eGK nicht erreicht.
Ökonomisch vernünftig wäre es, jetzt kein einziges Lesegerät
anzuschaffen und zu warten, bis der von den Krankenkassen für nützlich
gehaltene Online-Rollout sicher funktioniert. Von dem 2010 geplanten
Online-Rollout würden allerdings die Kassen profitieren. Sie wollen bei der
Online-Testung der Kassenmitgliedschaft die Daten auf der eGK aktualisieren und
glauben, Kosten für die Ausgabe geänderter KVK/eGK sparen zu können.
Die noch ausstehenden Anwendungen der eGK sind zwar im Gesetz
festgeschrieben, aber der Deutsche Ärztetag hat sich (s.o.) zweimal gegen die
so konzipierte eGK gewandt. Die Akzeptanz seitens der Kollegen steigt nicht.
Die Fraktion Freie Selbstverwaltung wird
hier wie bisher kritisch und konstruktiv die Diskussion beeinflussen.
Kritisch,
damit das zwar bisher technisch noch nicht Machbare eines Tages dann aber doch
ärztliches Handeln und das vertrauensvolle Arzt-Patienten-Verhältnis nicht
grundsätzlich bedroht (siehe auch Rhein. Ärzteblatt 12/30.11.2006 S. 14-16).
Die Kassen fürchten das vertrauliche Gespräch zwischen Arzt und Patient. Sie
wollen schon jetzt die KV verpflichten, Sanktionen gegen Ärzte zu ergreifen,
die dem Patienten die eGK und deren Folgen
erklären. Sie fürchten, dass eine geringe Akzeptanz der eGK auch bei
Patienten die eigentlichen Ziele gefährdet.
Konstruktiv, weil der zunehmende IT-Einsatz in der Medizin die Behandlung
der Patienten und die Arbeitsbedingungen von uns Ärzten durchaus verbessern
kann.