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Die Elektronische Gesundheitskarte:

Nach Pleiten und Pannen 2009 nur Ersatz für die KVK

von Johannes Vesper


In Ulm 2007  und Münster 2008 hat sich die deutsche Ärzteschaft gegen die eGK in der bis dahin vorliegenden Form ausgesprochen. Zur Erinnerung: Nach § 291a SGBV des am 01.01.2004 in Kraft getretenen Gesundheitsmodernisierungsgesetzes sollte am 01.01.2006 die eGK die Krankenversicherungskarte (KVK) ersetzen und  „Wirtschaftlichkeit, Qualität und Transparenz“  steigern. Dabei ist die lebenslange, vollständige Speicherung relevanter Patientendaten das eigentliche politische Ziel des Gesundheitsmodernisierungsgesetzes bzw. der eGK. Jetzt Anfang 2009 sollen 22000 Vertragsärzte und Psychotherapeuten in  Nordrhein die Lesegeräte kaufen. Krankenkassen und KVNO haben sich darauf geeinigt, dass 20.000.000 € zur Verfügung gestellt werden, um die Auslagen für die Lesegeräte und deren Installation nach Kauf zur erstatten. Nach Pleiten und Pannen in der Entwicklung der eGK soll der Basis-Rollout am 1.08.09 in Nordrhein beginnen, obwohl es sich nur um einen Ersatz der aktuellen Krankenversichertenkarte (KVK) handelt. Ob es wohl bei dem Termin einen Zusammenhang zum Bundestagswahlkampf gibt und das Gesundheitsministerium Gesicht wahrend Effizienz und Erfolg präsentieren will?  Die Pflichtanwendungen der eGK (Online Prüfung auf Kassenmitgliedschaft und elektronisches Rezept) funktionieren jedenfalls noch nicht und freiwillige Anwendungen wie Notfalldatensatz, elektronischer Arztbrief, Arzneimittelsicherheit, Patientenverfügung, elektronische Patientenakte liegen nach Auskunft der KNVO in weiter Ferne, wenn man den Äußerungen Glauben schenken will. Auch  die Krankenkassen haben große Schwierigkeiten. Sie bekommen von ihren Versicherten die für die eGK notwendigen Fotos nicht. Das Online-Rollout soll 2010 erfolgen, obwohl essentielle Regelungen dazu noch nicht getroffen wurden. Eine telematische Infrastruktur dafür fehlt.  Kosten und ihre Träger sind unklar.

Im Klartext: Jetzt werden Lesegeräte angeschafft für eine eGK, die sich von der KVK in ihren Funktionen durch nichts unterscheidet. Damit der Rollout schnell erfolgt, endet die Erstattung  für die Ärzte am 31.07.09.  Warum man mit dem Rollout der Lesegeräte und der eGK nicht wartet  bis wenigstens das Online-Rollout getestet wurde und funktioniert, ist nicht nachvollziehbar. Ein Nutzen wird mit der vorschnellen Einführung der KVK/eGK nicht erreicht.

Ökonomisch vernünftig wäre es, jetzt kein einziges Lesegerät anzuschaffen und zu warten, bis der von den Krankenkassen für nützlich gehaltene Online-Rollout sicher funktioniert. Von dem 2010 geplanten Online-Rollout würden allerdings die Kassen profitieren. Sie wollen bei der Online-Testung der Kassenmitgliedschaft die Daten auf der eGK aktualisieren und glauben, Kosten für die Ausgabe geänderter KVK/eGK sparen zu können.

Die noch ausstehenden Anwendungen der eGK sind zwar im Gesetz festgeschrieben, aber der Deutsche Ärztetag hat sich (s.o.) zweimal gegen die so konzipierte eGK gewandt. Die Akzeptanz seitens der Kollegen steigt nicht.

Die Fraktion Freie Selbstverwaltung wird hier wie bisher kritisch und konstruktiv die Diskussion beeinflussen.

Kritisch
, damit das zwar bisher technisch noch nicht Machbare eines Tages dann aber doch ärztliches Handeln und das vertrauensvolle Arzt-Patienten-Verhältnis nicht grundsätzlich bedroht (siehe auch Rhein. Ärzteblatt 12/30.11.2006 S. 14-16). Die Kassen fürchten das vertrauliche Gespräch zwischen Arzt und Patient. Sie wollen schon jetzt die KV verpflichten, Sanktionen gegen Ärzte zu ergreifen, die dem Patienten die eGK und deren Folgen  erklären. Sie fürchten, dass eine geringe Akzeptanz der eGK auch bei Patienten die eigentlichen Ziele gefährdet.

Konstruktiv
, weil der zunehmende IT-Einsatz in der Medizin die Behandlung der Patienten und die Arbeitsbedingungen von uns Ärzten durchaus verbessern kann.


 Dr. med. Johannes Vesper

Wahl zur Kammerversammlung Nordrhein 2009